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Gestión de Banderas

Stand der Reform

Reform der polnischen Flagge für Boote: Was der Entwurf vorsieht und wann er käme

Stand 27. Oktober 2026 hat sich an der polnischen Flagge für Ihr Boot nichts geändert: Die Reform ist ein Gesetzentwurf, über den der Sejm noch nicht abgestimmt hat Vorgeschlagen. Hier lesen Sie, was er vorsieht, wann er gelten würde und was Sie bis dahin tun können.

Zuletzt überprüft: Redaktion: Gestión de Banderas

Kurz gesagt

  • Stand 27. Oktober 2026 gilt weiterhin das polnische Gesetz vom 12. April 2018 mit dem elektronischen Jachtregister REJA24: kein Wohnsitzerfordernis, eine Gebühr von 80 zł und ein Dokument ohne Ablaufdatum In Kraft.
  • Zur Reform des polnischen Registers (druk 2995) liegt seit dem 22. Oktober 2026 der Ausschussbericht vor (druk 3220), es fehlen aber noch die Abstimmung im Sejm, der Senat, die Unterschrift des Präsidenten und die Veröffentlichung Vorgeschlagen.
  • Der Entwurf sieht für Boote, die nicht in polnischem Eigentum stehen, eine Vorabinspektion vor, außerdem eine Bestätigung der Registrierung alle 5 Jahre und den Verlust der polnischen Flagge, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden Vorgeschlagen.
  • Der Kern der polnischen Reform träte 12 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft Vorgeschlagen und würde daher nach unserer Schätzung nicht vor Ende 2027 gelten.
  • Laut der Gesetzesbegründung umfasste das polnische Register im Dezember 2025 mehr als 100.900 Einheiten, davon 40.018 mit Eigentümern mit Wohnsitz außerhalb Polens (gezählt wird der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit).

Was ist REJA24 und welche Vorteile bietet die polnische Flagge heute?

REJA24 ist das elektronische polnische Register für Jachten und andere Wasserfahrzeuge bis 24 m. Es wurde durch das Gesetz vom 12. April 2018 (öffnet sich in einem neuen Tab) geschaffen und ist seit dem 1. August 2020 in Betrieb In Kraft. Deshalb haben so viele Eigentümer von außerhalb Polens ihr Boot in Polen registriert:

  • Kein Wohnsitz- und kein Staatsangehörigkeitserfordernis. Man muss weder Pole noch EU-Bürger sein: Es genügen eine Zustellanschrift und ein Heimathafen in Polen In Kraft. Das Infrastrukturministerium hat das am 3. September 2026 im Sejm bestätigt: „Nie ma wymogu zamieszkania w Polsce“ („Es besteht keine Pflicht, in Polen zu wohnen“).
  • Der Eigentumsnachweis genügt. Der Nachweis der gezahlten Mehrwertsteuer gehört laut Gesetz nicht zu den verlangten Unterlagen In Kraft. Die Mehrwertsteuerfrage ist damit nicht gelöst: Die Flagge entscheidet nicht über den steuerlichen Status des Bootes.
  • Eine Gebühr von 80 zł für die Eintragung In Kraft.
  • Ein Dokument ohne Ablaufdatum: Die Registrierungskarte wird unbefristet ausgestellt In Kraft.
  • Befreiung von der technischen Inspektion für Sportjachten bis 15 m In Kraft.
  • Online-Verfahren über das Portal REJA24 In Kraft.

Laut der Gesetzesbegründung umfasste das Register im Dezember 2025 mehr als 100.900 Einheiten, und 40.018 davon gehörten Eigentümern mit Wohnsitz außerhalb Polens. Gezählt wird der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein Pole, der in Spanien lebt, ist darin enthalten, ein Ausländer mit Wohnsitz in Polen nicht.

Was sieht die Reform des polnischen Registers vor?

Der polnische Ministerrat hat den Entwurf am 28. Juli 2026 beschlossen, am Tag darauf ging er als druk 2995 (öffnet sich in einem neuen Tab) in den Sejm. Maßgeblich ist heute der Text des Ausschussberichts, druk 3220 (öffnet sich in einem neuen Tab), vom 22. Oktober 2026. Alles Folgende ist ein Vorschlag: Er kann sich noch ändern oder scheitern.

  • Verpflichtende Vorabinspektion für Boote, die nicht in polnischem Eigentum stehen, durch eine zugelassene Klassifikationsgesellschaft Vorgeschlagen.
  • Bestätigung der Registrierung alle 5 Jahre Vorgeschlagen. Das Dokument wäre nicht mehr unbegrenzt gültig.
  • Verlust der polnischen Flagge, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden Vorgeschlagen.
  • Vorläufige Bescheinigung auf 60 Tage begrenzt, ohne dass man damit fahren darf Vorgeschlagen. Diese Regel gälte als eine der ersten: 14 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes.
  • Neue Gebühren, die eine spätere Verordnung festlegen würde Vorgeschlagen.

Was würde die polnische Flagge kosten, wenn die Reform kommt?

Heute beträgt die Registrierungsgebühr 80 zł In Kraft. Die neuen Beträge würde eine spätere Verordnung festlegen; veröffentlicht sind nur Vorschläge Vorgeschlagen. Achten Sie auf die Kategorie: Der hohe Betrag gilt für das freiwillige Register, in dem die meisten ausländischen Eigentümer eingetragen sind, nicht für das Pflichtregister.

Gebühren des polnischen Registers: heute und laut Vorschlag
PostenBetragStatus
Heutige Registrierungsgebühr80 złIn Kraft
Pflichtregister200 oder 400 złVorgeschlagen
Freiwilliges Register (die meisten Ausländer)2.000 oder 3.000 złVorgeschlagen
Bestätigung alle 5 Jahre für Ausländer1.000 zł, im Sejm genannter BetragVorgeschlagen
VorabinspektionObergrenze: 100 % des polnischen DurchschnittsgehaltsVorgeschlagen

Pflicht- und freiwilliges Register: Folgenabschätzung des Entwurfs. Bestätigung: Sejm-Ausschuss vom 3. September 2026. Obergrenze der Inspektion: Text des Ausschusses. Beschlossene Beträge gibt es nicht.

Warum will Polen sein Jachtregister verschärfen?

Die Gesetzesbegründung (öffnet sich in einem neuen Tab) des Entwurfs nennt drei Gründe:

  • Drogenschmuggel auf Jachten unter polnischer Flagge außerhalb Polens;
  • Vermittler, die die Daten der von ihnen eingetragenen Boote nicht prüfen;
  • gefälschte vorläufige Bescheinigungen.

Das Infrastrukturministerium nannte im Sejm-Ausschuss (öffnet sich in einem neuen Tab) eine Zahl: Die Ersuchen anderer Staaten, an Bord von Jachten unter polnischer Flagge gehen zu dürfen, stiegen von 11 im Jahr 2022 auf 378 im Jahr 2025. Das sind Ersuchen um Zustimmung zum Anbordgehen, keine Beschlagnahmen.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur PAP war von mindestens 30 zwischen 2022 und 2026 betroffenen Booten nur bei einem der Eigentümer oder Betreiber Pole. Das ist der erklärte Grund für die Reform, kein Bild derer, die ihr Boot dort registriert haben.

Wie weit ist die Reform und wann würde sie in Kraft treten?

Die Reform hat die erste Lesung hinter sich, und der Ausschussbericht liegt vor. Stand 27. Oktober 2026 führt sie die Verfahrensseite des Sejm (öffnet sich in einem neuen Tab) als nicht verabschiedet Vorgeschlagen.

  1. · Erledigt

    Erste Fassung des Entwurfs

    Veröffentlichung auf gov.pl mit einer Bestätigung alle 2 Jahre, die im aktuellen Text nicht mehr steht Historisch.

  2. · Erledigt

    Beschluss der Regierung

    Der Ministerrat beschließt den Entwurf UD305.

  3. · Erledigt

    Einbringung in den Sejm

    Der Entwurf wird als druk 2995 registriert.

  4. · Erledigt

    Erste Lesung im Ausschuss

    Der Sejm-Ausschuss GMZ berät den Entwurf in erster Lesung.

  5. · Erledigt

    Bericht des Ausschusses

    Der Ausschuss legt seinen Bericht vor (druk 3220), gedruckt am 27. Oktober 2026.

  6. Termin offen· Ausstehend

    Zweite und dritte Lesung im Sejm

    Debatte im Plenum und Abstimmung. Hier können sich Fristen, Gebühren und Anforderungen noch ändern.

  7. Termin offen· Ausstehend

    Behandlung im Senat

    Der Senat prüft den vom Sejm verabschiedeten Text.

  8. Termin offen· Ausstehend

    Unterschrift des Präsidenten

    Letzter Schritt vor der Veröffentlichung.

  9. Termin offen· Ausstehend

    Veröffentlichung im Dziennik Ustaw

    Nach 14 Tagen würden die 60-Tage-Grenze der vorläufigen Bescheinigung und das Verbot, damit zu fahren, gelten Vorgeschlagen.

  10. Ende 2027?· Ausstehend

    Inkrafttreten des Kerns der Reform

    12 Monate nach der Veröffentlichung (Art. 8 des Ausschusstextes): Vorabinspektion und Bestätigung der Registrierung Vorgeschlagen. Das Datum ist unsere Schätzung.

Welche Frist hätten Boote, die schon unter polnischer Flagge fahren?

Bereits eingetragene Boote würden die Flagge nicht am ersten Tag verlieren. Der Entwurf gibt ihnen ab Inkrafttreten 3 bis 24 Monate Zeit, die Bestätigung der Gültigkeit ihrer Registrierung zu beantragen, je nach Eintragungsdatum Vorgeschlagen.

Frist für den Antrag auf Bestätigung nach Eintragungsdatum (Entwurf)
Eintragungsdatum des BootesFrist ab Inkrafttreten
Bis 31. Dezember 20213 Monate
Nach dem 31. Dezember 2021Nach Eintragungsdatum gestaffelte Fristen, höchstens 24 Monate

Es handelt sich um einen Entwurf: Die Staffelung kann sich bei der Abstimmung ändern. Die Frist für jedes Datum steht im Ausschusstext, druk 3220 (öffnet sich in einem neuen Tab), vom 22. Oktober 2026.

Steht das Boot nicht in polnischem Eigentum, müsste es zusätzlich die Vorabinspektion bestehen. Wer die Pflichten nicht erfüllt, würde die polnische Flagge verlieren Vorgeschlagen.

Was können Sie jetzt tun, wenn Ihr Boot unter polnischer Flagge fährt?

Nichts zwingt Sie, heute zu handeln: Ihre polnische Registrierung bleibt gültig In Kraft. Das sind Ihre Optionen:

  1. 1

    Den endgültigen Text abwarten

    Die Reform kann sich bei der Abstimmung noch ändern, und wenn sie verabschiedet wird, hätten Sie 3 bis 24 Monate Zeit, sich darauf einzustellen Vorgeschlagen. Das Risiko: Sie müssen dann entscheiden, während die Frist schon läuft.

  2. 2

    Die Unterlagen vorbereiten

    Das lohnt sich, wie auch immer Sie sich entscheiden. Suchen Sie das polnische Original-Registrierungsdokument heraus (Sie brauchen es für die Löschung), die Rechnung oder den Kaufvertrag und die CE-Konformitätserklärung des Herstellers: Laut Entwurf könnte sie eine polnische Inspektion aus der Ferne ermöglichen, und die DDTM des Departements Var verlangt sie für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden. Klären Sie auch die Mehrwertsteuerfrage.

  3. 3

    Auf die französische Flagge wechseln

    Ein EU-Register ohne laufende Verschärfungsreform für Sportboote. Mindestens 50 % des Bootes müssen Staatsangehörigen der EU oder des EWR gehören, ein Wohnsitz in Frankreich ist aber nicht nötig: Es genügt die „élection de domicile“ In Kraft. Die Registrierung ist kostenlos, und für private Sportboote zur persönlichen Nutzung gibt es keine regelmäßige behördliche Inspektion, wohl aber eine Sicherheitsprüfung vor der Registrierung In Kraft. Dafür zahlen Sie eine jährliche Steuer, die TAEMUP. Mehr dazu unter französische Flagge für Ihr Boot und Boot von polnischer auf französische Flagge umflaggen.

  4. 4

    Auf die spanische Flagge wechseln, wenn Sie in Spanien wohnen und dort fahren

    Wenn Sie in Spanien wohnen, das Boot dort nutzen und es länger als 8 m ist, fällt die spanische Zulassungssteuer (IEDMT) unter jeder ausländischen Flagge gleichermaßen an In Kraft. Dann kann die spanische Zulassung die stimmigste Lösung sein. Ein Entwurf des Real Decreto de Registros Marítimos würde die Zulassung von Booten aus dem EWR vereinfachen Vorgeschlagen. Die drei Flaggen im Vergleich: polnische, französische oder spanische Flagge.

Häufige Fragen

Hat sich die polnische Flagge schon geändert?

Nein. Stand 27. Oktober 2026 gilt weiterhin das Gesetz vom 12. April 2018: offenes Register, Gebühr von 80 zł und ein Dokument ohne Ablaufdatum In Kraft. Zur Reform (druk 2995) liegt seit dem 22. Oktober 2026 der Ausschussbericht vor (druk 3220), aber der Sejm hat noch nicht abgestimmt, der Senat hat sie nicht behandelt, und veröffentlicht ist sie auch nicht Vorgeschlagen.

Wann würde die polnische Reform in Kraft treten?

Ein Datum gibt es nicht. Nach Art. 8 des Ausschusstextes träte sie 12 Monate nach der Veröffentlichung im Dziennik Ustaw in Kraft Vorgeschlagen. Einige Vorschriften würden schon nach 14 Tagen gelten, etwa die 60-Tage-Grenze der vorläufigen Bescheinigung und das Verbot, damit zu fahren. Da die Reform noch verabschiedet werden muss, kämen Inspektion und Bestätigung nach unserer Schätzung nicht vor Ende 2027.

Mein Boot fährt schon unter polnischer Flagge: Was müsste ich tun, wenn die Reform kommt?

Sie müssten innerhalb von 3 bis 24 Monaten ab Inkrafttreten die Bestätigung der Gültigkeit der Registrierung beantragen, je nach Eintragungsdatum: 3 Monate, wenn Ihr Boot bis zum 31. Dezember 2021 eingetragen wurde Vorgeschlagen. Steht das Boot nicht in polnischem Eigentum, käme eine Vorabinspektion durch eine anerkannte Organisation hinzu. Wer die Pflichten nicht erfüllt, verlöre die polnische Flagge. Es handelt sich um einen Entwurf.

Wie sähe die polnische Vorabinspektion aus?

Durchführen würde sie auf Antrag des Eigentümers eine von der EU anerkannte und von Polen zugelassene Klassifikationsgesellschaft Vorgeschlagen. Sie würde prüfen, ob die Daten mit dem Boot übereinstimmen und wie es insgesamt um seine Seetüchtigkeit steht. Hat das Boot eine CE-Konformitätserklärung, wäre eine Inspektion aus der Ferne möglich, wenn die Organisation das so entscheidet. Das Ergebnis käme binnen 3 Werktagen, und der Preis wäre auf 100 % des polnischen Durchschnittsgehalts gedeckelt.

Was würden die neuen polnischen Gebühren kosten?

Beschlossene Beträge gibt es nicht. Die Folgenabschätzung schlägt 200 oder 400 zł für das Pflichtregister vor und 2.000 oder 3.000 zł für das freiwillige Register, in dem die meisten ausländischen Eigentümer eingetragen sind Vorgeschlagen. Im Sejm war von 1.000 zł alle 5 Jahre für die Bestätigung bei Ausländern die Rede. Alles hinge von einer späteren Verordnung ab. Heute kostet die Eintragung 80 zł In Kraft.

Warum verschärft Polen sein Register?

Die Gesetzesbegründung nennt Drogenschmuggel auf Jachten unter polnischer Flagge außerhalb Polens, Vermittler, die die Daten nicht prüfen, und gefälschte vorläufige Bescheinigungen. Nach Angaben des Infrastrukturministeriums stiegen die Ersuchen anderer Staaten, an Bord solcher Jachten gehen zu dürfen, von 11 im Jahr 2022 auf 378 im Jahr 2025. Das sind Ersuchen um Zustimmung zum Anbordgehen, keine Beschlagnahmen.

Amtliche Quellen

  1. Gesetz vom 12. April 2018 über die Registrierung von Jachten und anderen Wasserfahrzeugen bis 24 m, konsolidierter Text Dz.U. 2024 poz. 1536 (16. Oktober 2024) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  2. Verordnung vom 17. April 2020 über das Registrierungsverfahren, Dz.U. 2020 poz. 763 (öffnet sich in einem neuen Tab)
  3. Gebührenverordnung vom 7. Februar 2020, Dz.U. 2020 poz. 248 (öffnet sich in einem neuen Tab)
  4. Verordnung über die Inspektion von Seejachten vom 10. April 2024, Dz.U. 2024 poz. 642 (öffnet sich in einem neuen Tab)
  5. Begründung des Gesetzentwurfs, druk 2995 (29. Juli 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  6. Bericht des Ausschusses, druk 3220 (22. Oktober 2026, gedruckt am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  7. Gesetzgebungsverfahren 2995 im Sejm (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  8. Wortprotokoll des Sejm-Ausschusses GMZ (3. September 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  9. Seite des Entwurfs UD305 auf gov.pl (Fassungen vom 16. September 2025, 1. Juli 2026 und 23. September 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  10. PAP/wnp.pl, Bericht des Sejm-Ausschusses (22. Oktober 2026; Presse) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  11. Bankier/PAP, in der Folgenabschätzung vorgesehene Gebühren (27. Juli 2026; Presse) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  12. Code des transports, Art. L5112-1 ff. (Légifrance; geprüft in der konsolidierten Fassung vom 13. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  13. mer.gouv.fr, Kauf, Verkauf und Registrierung von Sportbooten (aktualisiert am 21. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  14. Division 240, französische Sicherheitsvorschriften für Sportboote (JORF-Ausgabe vom 8. Juni 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  15. Ley 38/1992 de Impuestos Especiales (Sonderverbrauchsteuern), konsolidierter Text (aktualisiert am 30. September 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  16. RD 875/2014, Bootsführerscheine, 5. Zusatzbestimmung (konsolidiert zum 30. Dezember 2025) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  17. RD 339/2021, Sicherheitsausrüstung von Sportbooten (BOE vom 19. Mai 2021) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  18. Entwurf des Real Decreto de Registros Marítimos (öffentliche Anhörung bis 20. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  19. Europäische Kommission (TAXUD), Leitfaden zu Sportbooten (30. April 2026; nicht verbindlich) (öffnet sich in einem neuen Tab)

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