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Gestión de Banderas

Anleitung Schritt für Schritt

Boot umflaggen von Polen nach Frankreich: der Ablauf Schritt für Schritt

Um ein Sportboot von der polnischen auf die französische Flagge umzuflaggen, lassen Sie es im polnischen Register löschen und anschließend bei der DDTM oder DML in Frankreich registrieren. Prüfen Sie vorher, ob Boot und Eigentümer die französischen Voraussetzungen erfüllen.

Zuletzt überprüft: Redaktion: Gestión de Banderas

Kurz gesagt

  • Wer ein Sportboot von der polnischen auf die französische Flagge umflaggen will, braucht zwei kostenlose Verfahren: die Löschung im polnischen Register und die Erstregistrierung in Frankreich, die bei der DDTM oder DML eingereicht wird, nicht über das Portal demarches-plaisance.gouv.fr In Kraft.
  • Für die Löschung im polnischen Register gilt eine Verordnungsfrist von 14 Tagen ab Antrag In Kraft; für die Erstregistrierung in Frankreich gibt es Stand 27. Oktober 2026 keine veröffentlichten amtlichen Fristen.
  • Unter französischer Flagge fällt die Jahressteuer TAEMUP an, wenn das Boot 7 m oder länger ist oder 22 CV oder mehr hat; die erste Zahlung ist innerhalb von 2 Monaten nach der Registrierung fällig In Kraft.
  • Der Wechsel auf die französische Flagge befreit niemanden mit Wohnsitz in Spanien von der spanischen Zulassungssteuer (IEDMT) für Boote über 8 m, denn sie hängt vom Wohnsitz, von der Nutzung in Spanien und von der Länge ab, nicht von der Flagge In Kraft.

Warum jetzt über die französische Flagge nachdenken?

An der polnischen Flagge hat sich nichts geändert: Stand 27. Oktober 2026 gilt weiterhin das Gesetz vom 12. April 2018 In Kraft. Es gibt aber eine Reform im Sejm (druk 2995, mit Ausschussbericht druk 3220 (öffnet sich in einem neuen Tab) vom 22. Oktober 2026), über die noch nicht abgestimmt wurde und die nicht veröffentlicht ist. Wird sie verabschiedet, müssten alle Boote ihre Registrierung alle 5 Jahre bestätigen lassen, und Boote, die nicht in polnischem Eigentum stehen, zusätzlich eine Vorabinspektion bestehen Vorgeschlagen. Den Stand finden Sie im Leitfaden zur polnischen Reform.

Die französische Flagge ist ein EU-Register, das Staatsangehörigen der EU oder des EWR auch ohne Wohnsitz in Frankreich offensteht; es ist kostenlos und kennt keine regelmäßige behördliche Inspektion für private Sportboote zur persönlichen Nutzung In Kraft. Dafür fällt eine Jahressteuer an, die TAEMUP. Die Voraussetzungen stehen im Leitfaden zur französischen Flagge.

Schritt 0: Prüfen Sie, ob Ihr Boot die französische Flagge führen kann und ob es sich lohnt

  • Eigentümer. Mindestens 50 % des Bootes müssen Staatsangehörigen der EU oder des EWR gehören In Kraft. Eine spanische Gesellschaft kommt nur infrage, wenn das Boot von einer festen Niederlassung in Frankreich aus geführt und kontrolliert wird (Art. L5112-1-6 des Code des transports) In Kraft.
  • Wohnsitz und Nutzung in Spanien. Wenn Sie in Spanien wohnen und das Boot dort nutzen, befreit Sie die französische Flagge weder von der IEDMT, sofern das Boot länger als 8 m ist In Kraft, noch von der Sicherheitsausrüstung nach RD 339/2021 In Kraft. Beim Bootsführerschein gilt: Stimmt Ihre Staatsangehörigkeit nicht mit der Flagge überein, zählt in spanischen Gewässern der Führerschein Ihres Wohnsitzlandes – ein Spanier mit Wohnsitz in Spanien braucht den spanischen In Kraft. Die Optionen, einschließlich der spanischen Flagge, im Vergleich.
  • Baujahr und DEC. Vor der Registrierung steht eine Sicherheitsprüfung, die in der Praxis mit der Konformitätserklärung des Herstellers (DEC) nachgewiesen wird (Art. L5112-1-12 des Code des transports) In Kraft. Für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, verlangt die DDTM des Departements Var die DEC des Herstellers mit der WIN/HIN/CIN-Nummer; für Boote ohne CE-Kennzeichnung aus der EU gibt es den Anhang 245-A.6.
  • Länge und Herkunft. Kommt das Boot aus einem anderen EU-Staat und ist es länger als 7,50 m, brauchen Sie das französische quitus fiscal (siehe Schritt 2).
  • Mehrwertsteuer und Zoll. Die Flagge entscheidet nicht über den mehrwertsteuerlichen oder zollrechtlichen Status des Bootes. Frankreich registriert nur Boote, die in der EU gebaut wurden oder für die Einfuhrzölle und -steuern bezahlt sind (Art. L5112-1-2 des Code des transports) In Kraft. Und ein Boot, das das Zollgebiet der EU verlässt, verliert diesen Status, so der unverbindliche Leitfaden der Europäischen Kommission (öffnet sich in einem neuen Tab) vom 30. April 2026.
  • Polnisches Ausgangsregister. Ist das Boot in REJA24 eingetragen (seit 1. August 2020) oder in einem älteren Register des PZŻ oder des PZMWiNW? Die Löschung läuft jeweils anders (Schritt 1).

Schritt 1: So wird das Boot im polnischen Register gelöscht

Die Löschung (wykreślenie) richtet sich nach dem polnischen Gesetz vom 12. April 2018 und seiner Verfahrensverordnung vom 17. April 2020 In Kraft.

Die Löschung im polnischen Register im Überblick
PunktWas Vorschrift oder Behörde festlegenQuelle
WoAntrag zusammen mit dem Original-Registrierungsdokument. In der Praxis bei der ausstellenden Behörde (zum Beispiel Warschau oder Choszczno)Gesetz von 2018, Art. 11.1 (öffnet sich in einem neuen Tab)
WieAuf Papier oder über REJA24 (Konto Interesanta)Gesetz von 2018 (öffnet sich in einem neuen Tab); Choszczno (öffnet sich in einem neuen Tab)
VertreterVollmacht mit 17 zł Stempelgebühr; befreit sind Vollmachten für Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie GeschwisterChoszczno (öffnet sich in einem neuen Tab)
KostenKostenlosWarschau (öffnet sich in einem neuen Tab)
Frist14 Tage ab Antrag (§ 7 der Verordnung). Warschau nennt „bis zu 30 Tage“; maßgeblich ist die VerordnungVerordnung von 2020 (öffnet sich in einem neuen Tab)
NachweisDas Gesetz sieht keine eigene „Löschungsbescheinigung“ vor. Verwendet werden der Löschungsbescheid und/oder ein Registerauszug oder eine beglaubigte Abschrift (15 zł) mit Datum und Rechtsgrundlage der LöschungGesetz, Art. 14.2.4 und 15 (öffnet sich in einem neuen Tab); Gebührenverordnung (öffnet sich in einem neuen Tab)
WirkungDas Boot verliert die polnische StaatszugehörigkeitGesetz, Art. 11.4 (öffnet sich in einem neuen Tab)

Boote, die vor REJA24 eingetragen wurden. Boote aus Registern vor dem 1. August 2020 (PZŻ oder PZMWiNW) werden nicht über REJA24 gelöscht, sondern bei der Stelle, die dieses Archiv verwahrt. Der PZŻ hat eine Seite „Rejestry archiwalne“ (öffnet sich in einem neuen Tab), die für den PZMWiNW nicht gilt. Diese Archive werden 90 Monate ab dem 1. August 2020 aufbewahrt (Art. 27 des Gesetzes) In Kraft: nach unserer Berechnung bis zum 1. Februar 2028.

Schritt 2: So registrieren Sie das Boot in Frankreich

Seit dem 1. Januar 2022 bearbeitet der französische Zoll die francisation nicht mehr: Das Boot erhält ein „certificat d'enregistrement“, das bei Sportbooten zur persönlichen Nutzung zugleich als Fahrterlaubnis dient In Kraft.

  1. 1

    Zustellsitz in Frankreich benennen, wenn Sie nicht dort wohnen

    Wenn Sie nicht in Frankreich wohnen oder weniger als 6 Monate im Jahr dort leben, müssen Sie dort einen Zustellsitz wählen („élection de domicile“), mit dem Formular Cerfa 14501 (öffnet sich in einem neuen Tab) (Art. L5112-1-5 des Code des transports) In Kraft.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Was dazugehört, legt jede DDTM oder DML selbst fest. Weiter unten finden Sie als Orientierung die Liste des Departements Var.

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    Bei der DDTM oder DML einreichen

    Eine Erstregistrierung in Frankreich ist über demarches-plaisance.gouv.fr nicht möglich: Sie wird je nach Dienststelle per Post, per E-Mail oder am Schalter eingereicht. Die DDTM des Departements Var verlangt sie per Post an ihren Pôle interdépartemental de Toulon.

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    Zertifikat erhalten

    Das certificat d'enregistrement kommt als elektronisch signiertes PDF und muss an Bord mitgeführt werden (Art. L5112-1-14 des Code des transports) In Kraft.

Unterlagen, die die DDTM des Departements Var verlangt, wenn Sie ein nach dem 16. Juni 1998 gebautes Boot erstmals in Frankreich registrieren, laut ihrem Formular von 2024 (öffnet sich in einem neuen Tab) In Kraft:

  • Fiche plaisance mit dem Namen des Bootes, dem gewählten Liegehafen und den Daten jedes Motors (Marke, Modell, Seriennummer, Typ, Kraftstoff, kW, steuerliche Leistung und Hubraum). Telefon und E-Mail sind Pflichtangaben.
  • Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags.
  • Kopie der DEC des Herstellers mit der WIN/HIN/CIN-Nummer.
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses.
  • Kbis-Auszug, nicht älter als 3 Monate, wenn eine Gesellschaft Eigentümerin ist.
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als 3 Monate, nur wenn die Anschrift nicht mit der im Ausweisdokument übereinstimmt.
  • Löschungsbescheinigung der bisherigen Flagge und Kopie der bisherigen Registrierung.
  • Bei innergemeinschaftlichen Booten (in der EU gekauft oder unter der Flagge eines EU-Staates), neu oder gebraucht, mit mehr als 7,50 m Länge: quitus fiscal des für den Wohnsitz des Käufers zuständigen SIE. Nicht verlangt wird es, wenn das Boot schon einmal französisch war; dann erhält es seine alte Nummer zurück.
  • Bei Booten von außerhalb der EU: vom Zoll abgestempeltes Einfuhr-Einheitspapier (DAU).

Was müssen Sie nach der Registrierung in Frankreich erledigen?

  • Kennzeichnung am Rumpf (arrêté vom 8. April 2009) In Kraft. Segelboote: Name und Registrierungsstelle am Heck. Motorboote: Kennzeichen auf beiden Seiten. Alle: Kennzeichen in der Nähe des Steuerstands.
  • Funklizenz. Jedes UKW-Funkgerät an Bord eines französischen Bootes, fest eingebaut oder tragbar, muss mit einer kostenlosen Lizenz der ANFR angemeldet werden In Kraft.
  • TAEMUP. Sie haben ab der Erstregistrierung 2 Monate Zeit, die Jahressteuer auf demarches-plaisance.gouv.fr zu zahlen In Kraft. Im ersten Jahr verringert sie sich um 1/12 für jeden vollen Monat vor der Registrierung. Steuerpflichtig sind Boote ab 7 m oder ab 22 CV.
  • Spätere Änderungen. Einen Wechsel des Eigentümers, des Wohnsitzes oder des Motors sowie die Löschung des Bootes müssen Sie innerhalb von 1 Monat melden In Kraft.

Wenn Sie in Spanien wohnen, zahlten Sie unter polnischer Flagge keine TAEMUP; unter französischer Flagge schulden Sie sie, sobald das Boot diese Schwellen überschreitet (Art. L423-10 des CIBS) In Kraft. Tarife, Reform 2027 Beschlossen, noch nicht in Kraft und Rechner finden Sie im Leitfaden zur französischen Bootssteuer.

Was kostet der Flaggenwechsel an amtlichen Gebühren?

Hier stehen nur amtliche polnische und französische Beträge. Nicht enthalten sind Honorare und Kosten ohne amtlichen Tarif, etwa für beglaubigte Übersetzungen oder einen Zustellsitz in Frankreich.

Amtliche Gebühren beim Wechsel von polnischer auf französische Flagge
PostenAmtlicher BetragStatusQuelle
Löschung im polnischen Register0 złIn KraftWarschau (öffnet sich in einem neuen Tab)
Stempelgebühr für die Vollmacht in Polen, wenn ein Vertreter handelt17 złIn KraftChoszczno (öffnet sich in einem neuen Tab)
Auszug oder beglaubigte Abschrift aus dem polnischen Register15 złIn KraftGebührenverordnung (öffnet sich in einem neuen Tab)
Registrierung in Frankreich0 €In Kraftmer.gouv.fr (öffnet sich in einem neuen Tab)
UKW-Lizenz der ANFR0 €In KraftANFR (öffnet sich in einem neuen Tab)
DAFNGibt es nicht mehr: am 1. Januar 2022 durch die TAEMUP ersetztHistorischDouane (öffnet sich in einem neuen Tab)
TAEMUP 2026Nach Länge, Motor und Alter; der Rumpfanteil von 0 € bis 886 €In KraftCIBS (öffnet sich in einem neuen Tab)
TAEMUP ab 2027Rumpfanteil von 80 € bis 1.200 € ab 7 m; kein Motoranteil unter 120 kWBeschlossen, noch nicht in KraftDGAMPA (öffnet sich in einem neuen Tab)

Beträge mit Stand 27. Oktober 2026. Der Entwurf des französischen Haushaltsgesetzes für 2027 (PLF 2027), der derzeit beraten wird, könnte die TAEMUP 2027 noch ändern Vorgeschlagen; zu diesem Datum ist keine Änderung bekannt. Den Betrag für Ihr Boot berechnen Sie mit dem amtlichen Simulator (öffnet sich in einem neuen Tab).

Häufige Fragen

Wie wird ein Boot im polnischen Register gelöscht und was kostet das?

Sie stellen den Antrag mit dem Original-Registrierungsdokument, auf Papier oder über REJA24, und die Löschung ist kostenlos In Kraft. Handelt ein Vertreter, kostet die Vollmacht 17 zł Stempelgebühr. Die Verordnung setzt eine Frist von 14 Tagen, Warschau nennt allerdings bis zu 30. Als Nachweis dienen der Löschungsbescheid und ein Registerauszug, der 15 zł kostet.

Welche Unterlagen verlangt Frankreich für ein Boot, das aus Polen kommt?

Laut DDTM des Departements Var: die fiche plaisance mit den Motordaten, die Rechnung oder den Kaufvertrag, die DEC mit der WIN/HIN-Nummer (Boote mit Baujahr nach dem 16. Juni 1998), das Ausweisdokument, die Löschungsbescheinigung der bisherigen Flagge mit Kopie der Registrierung und, wenn das Boot länger als 7,50 m ist und aus der EU kommt, das quitus fiscal In Kraft. Jede DDTM kann davon abweichen.

Kann mein Boot ohne CE-Kennzeichnung die französische Flagge bekommen?

Das hängt vom Baujahr und von der Herkunft ab. Für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, verlangt die DDTM des Departements Var die DEC des Herstellers. Für Boote ohne CE-Kennzeichnung aus einem EU-Land gibt es einen eigenen Anhang, den 245-A.6 In Kraft. Klären Sie Ihren Fall mit der DML, bevor Sie die polnische Flagge aufgeben: Hakt es bei der französischen Akte, hätte das Boot die polnische nicht mehr.

Wie lange dauert der Wechsel von polnischer auf französische Flagge?

Eine amtliche Gesamtfrist gibt es nicht. Für die polnische Löschung gilt eine Verordnungsfrist von 14 Tagen ab Antrag (§ 7 der Verordnung vom 17. April 2020) In Kraft. In Frankreich veröffentlichen die DDTM und DML keine amtlichen Fristen für die Erstregistrierung; jedes Datum, das man Ihnen nennt, ist also nur eine Schätzung.

Amtliche Quellen

  1. Polnisches Gesetz vom 12. April 2018 über die Registrierung von Jachten bis 24 m, konsolidierter Text Dz.U. 2024 poz. 1536 (16. Oktober 2024) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  2. Polnische Verordnung vom 17. April 2020, Dz.U. 2020 poz. 763 (Verfahren und Muster) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  3. Polnische Gebührenverordnung vom 7. Februar 2020, Dz.U. 2020 poz. 248 (öffnet sich in einem neuen Tab)
  4. Sejm, Ausschussbericht zur Reform, druk 3220 (22. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  5. Sejm, Gesetzgebungsverfahren 2995 (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  6. PZŻ, REJA24 und archivierte Register (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  7. Stadt Warschau, Antrag auf Löschung aus dem Register (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  8. Landkreis (Powiat) Choszczno, Löschung eines Wasserfahrzeugs in REJA24 (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  9. Douane, Übertragung der Aufgaben im Bereich Schifffahrt (6. Dezember 2021) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  10. DDTM Var, Registrierung von Sportbooten (aktualisiert am 21. September 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  11. DDTM Var, Formular zur Erstregistrierung von Booten mit Baujahr nach Juni 1998 (2024) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  12. Code des transports, Art. L5112-1 ff. (konsolidierte Fassung vom 13. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  13. Code des impositions sur les biens et services, TAEMUP (konsolidierte Fassung vom 10. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  14. Französisches Meeresministerium, Kauf, Verkauf und Registrierung von Sportbooten (aktualisiert am 21. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  15. GUFIP Saint-Malo, Faltblatt zur TAEMUP (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  16. DGAMPA, Faltblatt zur TAEMUP-Reform 2027 (März 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  17. Amtlicher TAEMUP-Simulator (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  18. Division 240, Sicherheitsausrüstung von Sportbooten (JORF-Ausgabe vom 8. Juni 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  19. ANFR, häufige Fragen zum Seefunk (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  20. DDTM Gironde, Merkblatt 7 zu den Verwaltungsformalitäten (Februar 2024) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  21. Formular Cerfa 14501, élection de domicile (abgerufen am 27. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  22. Französische Nationalversammlung, Haushaltsgesetzentwurf PLF 2027 (eingebracht am 1. Oktober 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  23. Ley 38/1992 de Impuestos Especiales (Sonderverbrauchsteuern), konsolidierter Text (aktualisiert am 30. September 2026) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  24. Real Decreto 875/2014, Sportbootführerscheine (konsolidiert zum 30. Dezember 2025) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  25. Real Decreto 339/2021, Sicherheitsausrüstung von Sportbooten (BOE vom 19. Mai 2021) (öffnet sich in einem neuen Tab)
  26. Europäische Kommission (TAXUD), Leitfaden zu Sportbooten (30. April 2026, nicht verbindlich) (öffnet sich in einem neuen Tab)

Allgemeine Informationen zum Stand der letzten Überprüfung. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung zu Ihrem konkreten Fall.

Anfrage

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Schildern Sie uns im Formular, welches Boot Sie haben, in welchem polnischen Register es eingetragen ist und wo Sie wohnen, und bitten Sie uns, Ihren Fall zu prüfen, bevor Sie die polnische Flagge antasten.

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  • Eine Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.
  • Jeder Schritt mit der Vorschrift, die ihn verlangt, verlinkt.
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